Der Münchener RUF

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Da sich die „Umerziehungspolitik“ des Kriegsgefangenen-RUF im amerikanischen Kriegsgefangenlager Fort Philip Kearney bewährt hatte, sollte die Herausgabe der Zeitung nach Kriegsende in Deutschland neu aufgenommen beziehungsweise fortgesetzt werden. Die Idee kam von „Curt Vinz, der in Fort Kearney den Kriegsgefangenen-RUF herausgegeben hatte“ und „mit der Lizenz No. US-E-174 vom 26. Juli 1964 zum Verleger der Nymphenburger Verlagshandlung in München“ (Arnold 2004, 19) geworden war. Dort erschien dann als erste Publikation des Verlages am 15. August 1946 erstmals der neu gegründete Münchener RUF. Unabhängige Blätter der jungen Generation.

Nun sind die „Bedingungen, unter denen die [...] [Zeitschrift], die denselben Namen wie der RUF in den Vereinigten Staaten trug [...] lange im Dunkeln geblieben“, wie Vaillant zu berichten weiß. (Vgl. hierzu Vaillant 1978, 48.) „Was die Betroffenen selbst darüber geschrieben oder durch andere mitgeteilt haben“, sei „oft unzuverlässig oder einfach in sich widersprüchlich“ (ebd.) gewesen. Das liegt darin begründet, dass man noch mehr als beim Kriegsgefangenen-RUF nachträglich darum bemüht war, das Image einer von jeglicher (amerikanischer) Vormundschaft befreiten Redaktion zu entwerfen. Immerhin sollte aus dem von Alfred Andersch (gelernter Buchhändler) und Hans Werner Richter (gelernter Buchhändler) herausgegebenen Münchener RUF der ersten sieben Monate – die beiden Herausgeber schieden mit einer Kündigung vom 1. April 1947, der eine offizielle Stellungnahme am 14. Mai 1947 folgte, aus der RUF-Redaktion aus (Vgl. hierzu: Ebd. 210) – die GRUPPE 47 hervorgehen. Und diese durfte noch weniger als der Münchener RUF als Produkt der amerikanischen Besatzungs- und Umerziehungspolitik gelten. Von den Geschichtsschreibern der GRUPPE 47 sei daher generell „auf das Neue im Münchener RUF der Jahre 1946/47“ (ebd. 48) hingewiesen worden. Auch Richter selbst stellte, „[a]us der Sorge heraus, ein bestimmtes Bild der GRUPPE 47 aufrechtzuerhalten“, rückblickend „vor allem das Gegensätzliche“ (ebd.) zwischen dem RUF der Vereinigten Staaten und der deutschen Version der Zeitschrift heraus. So lehnte er es entschieden ab, wie aus einem Schreiben an Vaillant von 1967 hervorgeht, „eine Kontinuität zwischen dem amerikanischen RUF, dem Münchener RUF und der GRUPPE 47 herzustellen“ (ebd. 49) – wenngleich er noch im Jahre 1962 im Almanach der GRUPPE 47 den amerikanischen RUF „als den Kern des Münchener RUF“ (ebd.) beschrieben hatte.

Tatsächlich war der Münchener RUF ursprünglich in eben jener Form, das heißt als Fortsetzung des Kriegsgefangenen-RUF, „sowohl von seinen Initiatoren als auch von der amerikanischen Militärregierung“ (ebd.) angesehen worden. Daher konnte auch das in den „redaktionellen Prinzipien“ präzisierte freiheitliche und unabhängige Wirken, das im Untertitel des RUF, „Unabhängige Blätter der jungen Generation“, zum Ausdruck kommen sollte, keine reale Unabhängigkeit von der amerikanischen Umerziehungspolitik schaffen. (Vgl. hierzu: Ebd. 194–195.) Denn mit seiner Absichtserklärung hatte der RUF kaum mehr getan, so erklärt Vaillant, „als sich den Bestimmungen der amerikanischen Informationskontrolle zu beugen. Das Wort ‚unabhängig‘ war damals in der Besatzungszone unerlässlich; es sagte nichts über die wahren Tendenzen eines Presseorgans aus.“ (Ebd. 63.) Sehr viel bedeutsamer war hingegen die Bezeichnung: „Blätter der jungen Generation“. (Ebd.) Hiermit grenzten die Herausgeber des RUF den Leserkreis ab, den sie „ansprechen und gleichzeitig zu Wort kommen lassen wollte[n]“. (Ebd.) Gemeint waren die Jahrgänge, die zu diesem Zeitpunkt „im Alter von 18–35 Jahren“ standen und „entweder nur noch die Depressionsjahre der Weimarer Republik“ kennen gelernt hatten oder aber „vollständig von Nationalsozialismus und Krieg [...] geistig geprägt“ (ebd.) worden waren. DER RUF sollte ein „Blatt der jungen Generation“ sein, geschrieben „für sich selbst“. (Ebd.)

Um dies überhaupt glaubhaft vermitteln zu können und „nicht an [d]en Lesern vorbeizureden“ (ebd. 138), musste der ‚richtige‘ Ton getroffen werden; bedurfte man der ‚richtigen‘ Sprache, wie Andersch und Richter wussten. Das bedeutete, dass die beiden Herausgeber, obgleich sie „[a]ls Demokraten und nicht als deutsche Nationalisten [...] gegen die Behandlung Deutschlands protestieren“ wollten, „die Sprache des Gegners“ (ebd.) zu wählen hatten. „So meinten sie, würden sie ihn leichter ins eigene Lager ziehen können“, wo man ungezwungen „über die Deutschland unmittelbar betreffenden Probleme diskutieren“ wollte, anstatt über „deutsche Schuld“, wie es für die Presseorgane, die sich „im Fahrwasser der re-education-Politik“ (ebd.) treiben ließen, üblich war. Somit pflegte der RUF im Grunde die Tradition des amerikanischen RUF, „der es in seiner ersten Phase darauf abgesehen hatte, das Vertrauen seiner Wehrmachtsleser durch eine ihnen vertraute Sprache zu gewinnen“. (Ebd. 139.) Zwar war dies eine „wohlüberlegte Taktik“, letztendlich blieb es aber „ein gefährliches Spiel“, denn der RUF setzte sich auf diese Weise „ständig der Gefahr aus, für das gehalten zu werden, was er eigentlich nicht sein wollte: nationalsozialistisch“. (Ebd.) Zudem traf der RUF unter der Herausgeberschaft von Andersch und Richter nicht nur sprachlich, sondern oft auch inhaltlich einen gefährlichen, gegen die Politik der Siegermächte gerichteten Ton, der den Amerikanern mehr und mehr missfiel. Die Verschlechterung der Beziehung zwischen dem RUF und den Amerikanern mündete schließlich im April 1947 in einer Krise, die nur durch einen Redaktionswechsel beendet werden konnte. Letzteren hatten Andersch und Richter offenbar selbst eingeleitet – und zwar durch ein Kündigungsschreiben, datiert auf den 1. April 1947, das „in der Absicht, einen neuen Vertrag zu erhalten“ (ebd. 133), verfasst worden war.


Am 2. April nahm der Verleger [Curt Vinz – S. B.] diese recht blauäugig ausgesprochene Kündigung an. Am 4. April teilte die ICD [Information Control Division] dem Verlag das Verbot des RUF bis „bis auf weiteres“ mit. Was bedeutete, dass Andersch und Richter, die ja trotz Kündigung bis Ende Juni 1947 noch die vertragsmäßigen Herausgeber [...] waren, nun nicht mehr zu halten waren. Nur mit dem Hinweis auf ihre Kündigung erwirkte Vinz bei der ICD die Fortführung des RUF und bot Kuby die Herausgeberschaft an. Der gab seinen Job bei der ICD auf und redigierte den RUF bis Ende 1947, dann übernahm zu 1. Januar 1948 der Journalist Walter von Cube die Herausgeberschaft. Mit Nummer 6 vom 15. März 1949 stellte der RUF sein Erscheinen ein. (Arnold 2004, 28.)


Ein unwiderrufliches Verbot des RUF durch die amerikanische Militärregierung, so wie Richter es im Almanach der GRUPPE 47 retrospektiv darstellte, hatte es also im Grunde nicht gegeben. Dennoch kann die Aussage insofern geltend gemacht werden, als das Verbot definitiv dem RUF galt, der unter Andersch und Richter herausgegeben worden war.

Da der Einsatz beim RUF sowohl für Andersch als auch für Richter, „nach eigenem Bekunden“, zu einer „Enttäuschung im politisch-publizistischen Kampf“ geworden war, suchten beide „Zuflucht in der Literatur“. (Vaillant 1978, 140.) (Vom Münchener RUF zur GRUPPE 47)


Quellen:

Vaillant, Jérôme: Der Ruf. Unabhängige Blätter der jungen Generation (1945-1949). Eine Zeitschrift zwischen Illusion und Anpassung. München; New York; London; Paris: Saur 1978. Arnold, Heinz Ludwig: Die Gruppe 47. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag 2004.


Links:

Der Ruf

Seminar - "Die Gruppe 47 und ihre InGroups der Autoren, Verleger und Kritiker" - Prof. Lutz Hagestedt


(Verfasst von Susanne Bauer.)

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